Hebeanlage

Eine Hebeanlage befördert Ihre Abwässer automatisch in das höher liegende Abwasserrohr. Sie benötigen eine Hebeanlage, wenn Ihr Abwasserrohr unter der Rückstauebene liegt und nicht genügend Gefälle zum Kanal hat. Als Rückstauebene gilt die Straßenoberkante vor dem jeweiligen Grundstück im Bereich Ihres Anschlusses. Wenn das Wasser nicht alleine abfließen kann heißt Ihre Lösung – Hebeanlage.

Hebeanlagen gibt es in verschiedenen Größen und für unterschiedliche Aufgabenbereiche. Der Einbau, der Betrieb und die Wartung Ihrer Hebeanlage unterliegt den Vorschriften aus zahlreichen DIN Normen. Wenn Sie diese Normen nicht einhalten, verlieren Sie Ihren Versicherungsschutz im Schadensfall.

Damit Sie sich nicht durch diese Normenflut (DIN EN 12056, DIN EN 12050, DIN EN 13564, DIN 1986 usw.) durchkämpfen müssen, haben wir das bereits für Sie getan.

Funktionsbeschreibung am Beispiel einer Kessel Hebeanlage (Quelle:  Kessel- youtube)

Wir sind rund um die Uhr Ihr autorisierter Ansprechpartner

für den Einbau, die Wartung und die Störungsbeseitigung Ihrer Hebeanlage.

Setzen Sie sich unverbindlich mit uns in Verbindung!

0201- 7 49 49 400 – info@nomis-rohrreinigung.de

Hebeanlage Wartung

Die meisten Hebeanlagen funktionieren automatisch und werden mit Strom betrieben. Bei Stromausfall kann die Funktion durch Handbetrieb erfolgen. Die ordnungsgerechte Funktion Ihrer Hebeanlage sorgt dafür, dass Ihr Abwasser rückstausicher in das nächste Abwasserrohr befördert wird. In der DIN EN-Norm 12056 sind die regelmäßigen Arbeiten an Ihrer Hebeanlage vorgegeben. Dazu zählen unter anderem die Überprüfung und Instandsetzung der einzelnen Komponenten. Das darf nur durch einen „Fachkundigen“ durchgeführt werden, damit Ihr Versicherungsschutz im Schadensfall erhalten bleibt. Wir sind Ihr „Fachkundiger“ und immer auf dem neuesten Stand der Technik. Wir betreuen Ihre Hebeanlage rund um die Uhr. Bei Störungen sind wir für Sie sofort für Sie da.

Wie oft muss eine Hebeanlage gewartet werden?

Die Zeitabstände dürfen nicht größer sein als: 1/4 Jahr bei Anlagen in gewerblichen Betrieben 1/2 Jahr bei Anlagen in Mehrfamilienhäusern 1 Jahr bei Anlagen in Einfamilienhäusern. Der fachgerechte Einbau, die Inspektion sowie die Reinigung und Wartung Ihrer Hebeanlage spart Ihnen unnötige Kosten. Die DIN EN-Norm 12056 empfiehlt einen Wartungsvertrag für Ihre Hebeanlage abzuschließen. Dadurch ist ein reibungsloser Betrieb der Anlage gewährleistet und Sie verlieren im Schadensfall nicht Ihren Versicherungsschutz. Bei uns ist Ihre Hebeanlage in den besten Händen.